Überführungen
Die Überführung im In- oder Ausland bezeichnet den Transport eines Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte. Bevor dieser jedoch nach einem Sterbefall überführt werden kann, muss ersteinmal ein Arzt den Tod eindeutig feststellen und eine so genannte Todesbescheinigung ausgestellen. Anschließend kann die Überführung durch uns stattfinden. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden muss. Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass wir Ihren Angehörigen nicht sofort nach Eintritt des Todes abholen müssen, Sie haben genügend Zeit sich in Ruhe zuhause/im Krankenhaus zu verabschieden.
Überregionale Überführungen / Überführungen ins Ausland
Sollte der Sterbeort über mehrere hundert Kilometer entfernt vom Heimatort sein, oder im Ausland, so ist dies kein Hindernis für unser Bestattungsinstitut. Es benötigt einiges an Organisation und vermehrten Absprachen mit den jeweiligen Ämtern, aber all diese Aufgaben übernehmen wir sehr gerne für Sie, damit Ihr Angehöriger nach Hause zurückkehren kann. Dies gilt für Sargbestattungen ebenso wie für Urnenbestattungen.
Überführung aus dem Ausland
Bei einem Todesfall im Ausland müssen entweder die Angehörigen die Überführung des Verstorbenen organisieren und können sich vom Deutschen Konsulat dabei helfen lassen, oder Sie nehmen unsere Unterstützung in Anspruch und beauftragen unser Bestattungshaus mit dem Rücktransport. Hierbei gilt es einiges zu beachten – wir regeln gerne alle Formalitäten für Sie, damit Sie Zeit haben für die Trauerbewältigung. Für Sterbefälle im Ausland ist bei allen Deutschen das Standesamt I in Berlin zuständig. Notwendiges Dokument für eine Überführung ins Ausland ist insbesondere ein mehrsprachiger Leichenpass, der vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird. Zudem müssen einige Vorschriften und weitere Dinge beachtet werden. So muss zum Beispiel die ordnungsgemäße Einsargung durch einen Bestatter gesichert und gesundheitliche Risiken müssen ausgeschlossen sein. Des Weiteren müssen internationale gesetzliche Bestimmungen und die technischen Bedingungen für den Land-, Luft- oder Seeweg beachtet werden.
Was tun bei einem Sterbefall im Ausland – zu Hause oder im Hotel?
Wen muss man zuerst kontaktieren?
Rufen Sie als erstes einen Arzt und kontaktieren Sie die Deutsche Botschaft bzw. das zuständige Konsulat.
Wer kann mich noch unterstützen?
Informieren Sie Ihre Reiseleitung/Ihr Hotel vor Ort, dieses kann möglicherweise bei Übersetzungen behilflich sein.
Gibt es eine Auslandsversicherung?
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung bzw. Krankenkasse und prüfen Sie, ob eine Auslandsreiseversicherung besteht und eventuell Kosten übernommen werden können.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Beauftragen Sie einen Bestatter vor Ort, jedoch nur mit dem Transport ins Bestattungsinstitut! Unterschreiben Sie keine Papiere oder Kostenvoranschläge die Sie nicht verstehen! Sie können uns diese Unterlagen gerne zufaxen (0049/09131-926 78 84), wir prüfen diese und beraten Sie über das weitere Vorgehen.